Urheberrecht

Laut Definition befasst das Urheberrecht sich mit der juristischen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Ziel dieses Rechtsgebietes ist es, die Rechte an der eigenen Schöpfung zu schützen und eine angemessene finanzielle Vergütung zu ermöglichen. Das Urheberrecht ist durch den Urheber in Deutschland – anders als in anderen Rechtsordnungen – nur konstitutiv, aber nicht translativ übertragbar, es kann vollständig nur durch Erbschaft übertragen werden (§ 29, § 28 UrhG). Um das Werk jedoch durch andere verwerten zu lassen, kann der Urheber einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht).