Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen. Damit es für Dritte zulässig ist, urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden, muss in der Regel ein Nutzungsrecht erworben werden. Dafür wird meist ein Lizenzvertrag aufgesetzt. Mit diesem erlaubt der Urheber zum Beispiel die Veröffentlichung oder Vervielfältigung eines Werkes.