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Urheberrecht

Laut Definition befasst das Urheberrecht sich mit der juristischen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Ziel dieses Rechtsgebietes ist es, die Rechte an der eigenen Schöpfung zu schützen und eine angemessene finanzielle Vergütung zu ermöglichen. Das Urheberrecht ist durch den Urheber in Deutschland – anders als in anderen Rechtsordnungen – nur konstitutiv, aber nicht translativ übertragbar, es kann vollständig nur durch Erbschaft übertragen werden (§ 29, § 28 UrhG). Um das Werk jedoch durch andere verwerten zu lassen, kann der Urheber einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht).

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User Experience (UX) Design

gestaltet Interaktionsabläufe für Software-, Internet- und Mobile-Applikationen im Hinblick auf die Erfahrung des Nutzers. Es ist eng verwandt mit Interaction Design, wobei UX Design den Schwerpunkt auf die nutzerseitigen Abläufe legt.

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User/Human-Centered Design

bedeutet, dass der spätere Nutzer im Mittelpunkt des Entwicklungsprozesses einer Anwendung steht. Ziel ist es, interaktive Produkte mit hoher Usability zu entwickeln. Angewandte Methoden sind unter anderem Interviews und Onlinebefragungen, Personas, Prototyping und Usability Testing.

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Usability

bezeichnet die Gebrauchstauglichkeit eines digitalen Produkts oder einer Anwendung. Sie wird durch empirische Evaluation von echten Nutzern anhand von Prototypen in allen Entwicklungsstadien fortlaufend getestet, oft auch von externen Marktforschungsunternehmen. Dabei steht die Detailoptimierung von Interaktionsprozessen im Vordergrund.

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