Nein. Wir sind ein eingetragenes Gewerbe und unsere Rechnungen werden mit dem aktuellem, deutschen Umsatzsteuersatz ausgewiesen.
FAQ Kategorie: RECHTLICHES —
Kann ich auch die Urheberrechte erwerben?
Nein. Das Urheberrecht als Recht an sich ist weder übertragbar noch vererbbar. Es verbleibt in jedem Fall ausschließlich beim Urheber (bzw. den gemeinschaftlichen Urhebern) des Werkes. Du erhält allerdings vertraglich bedingte Nutzungs- und Verwertungsrechte an unserer Arbeit.
Kann ich die Nutzungsrechte an Dritte übertragen?
Nein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen unserer Einwilligung.
Erwerbe ich dann alle Nutzungsrechte von eurer Arbeit?
Ja, du erwirbst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars wie vertraglich vereinbart die Nutzungsrechte an allen von uns im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.